Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 31, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

I.     Die Anlage I (Gebührenverzeichnis) der Sondernutzungssatzung (SNGVerZ)
vom 01.04.2020 wird für die Dauer vom 15. März 2020 bis 31. Dezember 2020 wie folgt angepasst:

7. Dekorationsgegenstände z.B. Zierzäune, Sonnenschirme (Blumentröge
    sind gebührenfrei) mtl. 0 €

         12. Tische und Stühle und Bänke vor Gastwirtschaften, Cafe, Eisdielen
               usw. pro angefangenen qm in Anspruch genommene Fläche pro
               Saison 0 €

         13. Verkaufsstände und Werbeausstellungen (Warenkörne, Obst- und
               Gemüsesteigen oder andere bewegliche Einrichtungen, die der Aus-
               stellung von Waren dienen) pro angefangenen qm in Anspruch ge-
               nommene Fläche mtl. 0 €


II.    Bislang gezahlte Sondernutzungsgebühren in 2020 in der Zeit vom 15. März
           2020 gemäß bislang gültiger SNGVerz werden den Betroffenen entweder er
           stattet oder für das Jahr 2021 gutgeschrieben.