Sitzung: 31.08.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 31, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 2188/2020
Beschluss:
I. Die
Anlage I (Gebührenverzeichnis) der Sondernutzungssatzung (SNGVerZ)
vom 01.04.2020 wird für die Dauer vom 15. März 2020 bis 31. Dezember 2020 wie
folgt angepasst:
7. Dekorationsgegenstände z.B. Zierzäune, Sonnenschirme (Blumentröge
sind gebührenfrei) mtl. 0 €
12. Tische und Stühle und Bänke vor
Gastwirtschaften, Cafe, Eisdielen
usw. pro angefangenen qm
in Anspruch genommene Fläche pro
Saison 0 €
13. Verkaufsstände und
Werbeausstellungen (Warenkörne, Obst- und
Gemüsesteigen oder andere
bewegliche Einrichtungen, die der Aus-
stellung von Waren dienen)
pro angefangenen qm in Anspruch ge-
nommene Fläche mtl. 0 €
II. Bislang gezahlte Sondernutzungsgebühren in
2020 in der Zeit vom 15. März
2020 gemäß bislang gültiger
SNGVerz werden den Betroffenen entweder er
stattet oder für das Jahr 2021
gutgeschrieben.