Sitzung: 27.10.2020 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 2070/2020
geänderter Beschluss
gefasst:
- Beim
Verkauf städtischer Grundstücke und bei Bebauungsplanverfahren mit einer
Wohnflächenmehrung von mindestens 500 m² Geschossfläche soll mit dem
Baurechtsbegünstigten vereinbart werden, dass ein Anteil von in der Regel
40 % der Geschossfläche für Wohnungsbau als öffentlich-geförderte
Wohnungen (und/oder Belegungsrechte) errichtet wird. Alternativ kann im Einzelfall dieser Anteil zu 50
% im begründeten Einzelfall
auch höher durch andere Wohnformen (z.B. Genossenschaften, besondere
Wohnformen etc.) umgesetzt werden, sofern sichergestellt wird, dass die
maximale Höhe der Miete im Einvernehmen mit der Stadt vereinbart und
vertraglich gesichert wird.
- Bei jeder Vergabe/Veräußerung von geeigneten
stadteigenen Grundstücken bereitet die Stadtverwaltung deshalb als festen
Beschlussbestandteil auf, inwiefern und mit welchen Kriterien eine
Konzeptausschreibung zur Berücksichtigung von Baugruppen/Genossenschaften
stattfinden kann.