Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0

geänderter Beschluss gefasst:

 

  1. Beim Verkauf städtischer Grundstücke und bei Bebauungsplanverfahren mit einer Wohnflächenmehrung von mindestens 500 m² Geschossfläche soll mit dem Baurechtsbegünstigten vereinbart werden, dass ein Anteil von in der Regel 40 % der Geschossfläche für Wohnungsbau als öffentlich-geförderte Wohnungen (und/oder Belegungsrechte) errichtet wird. Alternativ kann im Einzelfall dieser Anteil zu 50 % im begründeten Einzelfall auch höher durch andere Wohnformen (z.B. Genossenschaften, besondere Wohnformen etc.) umgesetzt werden, sofern sichergestellt wird, dass die maximale Höhe der Miete im Einvernehmen mit der Stadt vereinbart und vertraglich gesichert wird.

 

  1. Bei jeder Vergabe/Veräußerung von geeigneten stadteigenen Grundstücken bereitet die Stadtverwaltung deshalb als festen Beschlussbestandteil auf, inwiefern und mit welchen Kriterien eine Konzeptausschreibung zur Berücksichtigung von Baugruppen/Genossenschaften stattfinden kann.