Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Die Stadt Fürstenfeldbruck gibt bei der Behördenbeteiligung im Rahmen der UVP zum Abgrabungsantrag keine gesonderte Stellungnahme ab und verweist auf die Entscheidung nach § 36 BauGB auf den Verwaltungsweg.

 

Geänderter Beschluss durch aktuelle Tischvorlage:

 

1.

Dem in der Anlage beigefügten Entwurf einer Stellungnahme wird mit den in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tiefbau getroffenen Ergänzungen und redaktionellen Änderungen zugestimmt. Die Stellungnahme des Umweltbeirates Fürstenfeldbruck ist der Stellungnahme der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck im Anhang beizufügen.

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme im Rahmen der UVP zum

Abgrabungsantrag einzureichen.