Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 39, Nein-Stimmen: 0

geänderten und ergänzten Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Defizithöchstbetrag für alle Kindertageseinrichtungen freier Träger, für welche ein Betriebsträgerschaftsvertrag besteht, ab dem Abrechnungsjahr 2021 auf 32% festzusetzen, wenn diese ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die München-Zulage gewähren. Gleichzeitig wird die Gemeinkostenpauschale ab dem Abrechnungsjahr 2021 auf 6% erhöht.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine Zusatzvereinbarung zu den bestehenden Betriebsträgerschaftsverträgen mit den freien Trägern abzuschließen. Bei künftigen Vertragsabschlüssen über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung gelten die beschlossenen Werte entsprechend.