Sitzung: 26.05.2020 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 39, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 2079/2020
geänderten und ergänzten Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Defizithöchstbetrag für alle Kindertageseinrichtungen freier Träger, für welche ein Betriebsträgerschaftsvertrag besteht, ab dem Abrechnungsjahr 2021 auf 32% festzusetzen, wenn diese ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die München-Zulage gewähren. Gleichzeitig wird die Gemeinkostenpauschale ab dem Abrechnungsjahr 2021 auf 6% erhöht.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine Zusatzvereinbarung zu den bestehenden Betriebsträgerschaftsverträgen mit den freien Trägern abzuschließen. Bei künftigen Vertragsabschlüssen über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung gelten die beschlossenen Werte entsprechend.