Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt…

 

1) die Lieferung des städtischen Erdgasbedarfs (ohne Netznutzung, Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen) europaweit auszuschreiben.

 

2) die Erdgasausschreibung mit Ökogas (CO2 - neutral) vorzunehmen.

 

3) eine Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr als Ausschreibungsgrundlage anzusetzen.

 

4) während der Mindestvertragslaufzeit einen Festpreis zu vereinbaren. Die Gaslieferpreise für den optionalen Vertragsverlängerungszeitraum (2024 – 2026) werden anhand einer Preisgleitformel angepasst.

 

5) in der Leistungsbeschreibung festzulegen, dass der Auftragnehmer als Serviceleistung eine Fürstenfeldbrucker Ortsnetzrufnummer mit persönlich kompetenten Ansprechpartner zu normalen Geschäftszeiten (kein Callcenter) zur Verfügung zu stellen hat.

 

6) dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot auf Basis der angebotenen Gasbezugskosten zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe den Zuschlag zu erteilen.

 

7) das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages jeweils auszuüben, wenn die am Stichtag zur Preisindexierung sich ergebenden Verlängerungskonditionen im Vergleich zu den Marktkonditionen für die Stadt Fürstenfeldbruck wirtschaftlich positiver sind.

 

8) den Vertrag während des Optionszeitraumes zu kündigen und den Erdgasbedarf mit Unterstützung durch einen externen Dienstleister neu auszuschreiben, wenn die Verlängerungskonditionen im Rezess zu den Marktkonditionen wirtschaftlich schlechter sind.

 

Der Oberbürgermeister oder dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter wird unter Bezugnahme auf den Sachvortrag bevollmächtigt, alle zum Vollzug des Rechtsgeschäfts erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und damit verbundenen Erklärungen abzugeben.


 

(StR Dräxler ist abwesend)