Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der jährliche städtische Zuschuss für das Diakonische Werk Fürstenfeldbruck e.V. wird für das Jahr 2020 von 70.000 € auf 62.500 € und ab dem 01.01.2021 dauerhaft auf jährlich 55.000 € reduziert. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Nachtrag zur bestehenden Zuschussvereinbarung vom 11.11.2016 zwischen der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck und dem Diakonischen Werk Fürstenfeldbruck e.V. abzuschließen.

 

Die Stadt Fürstenfeldbruck übergibt - neben den bereits vertraglich zugesicherten Räumlichkeiten - der Ökumenischen Nachbarschaftshilfe Fürstenfeldbruck e.V. die zwei kleineren Gruppenräume im Erdgeschoss rechts des Stadtteilzentrums West zur Betriebsführung des Mehrgenerationenhauses und stellt sie ihr unentgeltlich zur Verfügung. Der Vorraum, die Küche sowie die sanitären Anlagen werden zur gemeinsamen Nutzung mit dem Familienstützpunkt unentgeltlich überlassen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Nachtrag zum bestehenden Trägerschaftsvertrag vom 23.06.2008 zwischen der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck und der Ökumenischen Nachbarschaftshilfe Fürstenfeldbruck e.V. abzuschließen.

 

Die Stadt Fürstenfeldbruck überlässt dem zukünftigen Träger des Familienstützpunktes Fürstenfeldbruck den großen Gruppenraum sowie das Beraterzimmer im Erdgeschoss rechts des Stadtteilzentrums West zur Betriebsführung und stellt sie diesem unentgeltlich zur Verfügung. Der Vorraum, die Küche sowie die sanitären Anlagen werden zur gemeinsamen Nutzung mit dem Mehrgenerationenhaus unentgeltlich überlassen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Fürstenfeldbruck und dem zukünftigen Träger des Familienstützpunktes abzuschließen.