Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 39, Nein-Stimmen: 0

ergänzten Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Beschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten der Stadt Fürstenfeldbruck mit Wirkung vom 01.02.2020 eine Großraumzulage München entsprechend der örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A 35 zwischen der Landeshauptstadt München und der Gewerkschaft ver.di (öTV A 35) zu gewähren.

 

Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat zu beschließen, den Beamtinnen und Beamten der Stadt Fürstenfeldbruck mit Wirkung vom 01.02.2020 eine Ballungsraumzulage nach Maßgabe der beamtenrechtlichen Vorschriften des Art. 94 BayBesG zu gewähren.

 

Beide Zulagen werden auf unbestimmte Zeit gewährt und sind durch Stadtratsbeschluss widerruflich. Mit den Beschäftigten werden einzelvertragliche Vereinbarungen über die Gewährung der Großraumzulage München abgeschlossen, im Rahmen derer sowohl eine auflösende Bedingung, ein Widerrufsvorbehalt sowie ein Ausschluss von der Zusatzversorgungspflicht geregelt wird.

 

Die aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 10.12.2013 an die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes gewährte ergänzende Leistung (TV-EL) wird mit Ablauf des 31.01.2020 widerrufen.

 


(Herr StR Weber ist noch nicht anwesend)

 

 

Herr Huber, Vorsitzender des örtlichen Personalrates bedankt sich im Namen des Personalrates sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Mitgliedern des Stadtrates für die konstruktive Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss sowie für die heutige Beschlussfassung. Die Gewährung der Großraumzulage sieht er zu allererst als Wertschätzung der Belegschaft; nichtsdestotrotz soll es auch als Anreiz für kommende Stellenbewerber (m/w/d) dienen.