Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0

Ausgereichter Beschlussvorschlag:

 

Der UVT beschließt:

  1. Die Stadt Fürstenfeldbruck sorgt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür, dass Baustellen gemäß den AGFK – Leitfäden „Baustellen“ und „Umleitungen“ eingerichtet werden.

    Abweichungen, die der StVO und RSA widersprechen, werden nicht angewendet. Tempo 30 wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angeordnet.

  2. Der Antrag „Im ersten Jahr werden insbesondere größere und länger dauernde Baustellen dokumentiert und dem UVT im Rahmen eines mündlichen Berichts vorgestellt“ wird abgelehnt.

 

 

Geänderter Beschluss:

 

 

1    Die Stadt Fürstenfeldbruck sorgt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür, dass Baustellen gemäß den AGFK – Leitfäden „Baustellen“ und „Umleitungen“ eingerichtet werden. Dabei werden die Belange von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Geh- und Sehbehinderung explizit berücksichtigt.

Abweichungen, die der StVO und RSA widersprechen, werden nicht angewendet. Tempo 30 wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angeordnet.

2    Der Antrag „Im ersten Jahr werden insbesondere größere und länger dauernde Baustellen dokumentiert und dem UVT im Rahmen eines mündlichen Berichts vorgestellt“ wird abgelehnt.

 

3    Der Sachantrag Nr. 164 gilt somit als behandelt.