Sitzung: 12.11.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 1871/2019
Ausgereichter Beschlussvorschlag:
Der UVT beschließt:
- Die
Stadt Fürstenfeldbruck sorgt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür, dass
Baustellen gemäß den AGFK – Leitfäden „Baustellen“ und „Umleitungen“
eingerichtet werden.
Abweichungen, die der StVO und RSA widersprechen, werden nicht angewendet. Tempo 30 wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angeordnet.
- Der
Antrag „Im ersten Jahr werden insbesondere größere und länger dauernde
Baustellen dokumentiert und dem UVT im Rahmen eines mündlichen Berichts
vorgestellt“ wird abgelehnt.
Geänderter Beschluss:
1 Die Stadt Fürstenfeldbruck sorgt im Rahmen
Ihrer Möglichkeiten dafür, dass Baustellen gemäß den AGFK – Leitfäden
„Baustellen“ und „Umleitungen“ eingerichtet werden. Dabei werden die Belange
von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Geh- und Sehbehinderung explizit
berücksichtigt.
Abweichungen, die der StVO und RSA widersprechen, werden nicht angewendet.
Tempo 30 wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angeordnet.
2 Der Antrag „Im ersten Jahr werden
insbesondere größere und länger dauernde Baustellen dokumentiert und dem UVT im
Rahmen eines mündlichen Berichts vorgestellt“ wird abgelehnt.
3 Der Sachantrag Nr. 164 gilt somit als
behandelt.