Sitzung: 26.11.2019 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 39, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 1896/2019
Beschluss:
Der Stadtrat erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) in
Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132
Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung
- EBS -) in der Fassung des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs neu. Die
Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung
vom 30.10.2006 außer Kraft.