Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 39, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -) in der Fassung des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs neu. Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 30.10.2006 außer Kraft.