Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -) in der Fassung des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs neu.

Die Satzung tritt zum 01.01.2020 bzw. nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 30.10.2006 außer Kraft.

 


(StRe Dr. Jakobs, Lohde und Heimerl sind abwesend)