Sitzung: 06.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 1896/2019
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat
erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit Art. 5a
Abs. 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) die
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung
- EBS -) in der Fassung des als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurfs neu.
Die Satzung
tritt zum 01.01.2020 bzw. nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. Zum gleichen
Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 30.10.2006 außer Kraft.
(StRe Dr. Jakobs, Lohde und Heimerl sind abwesend)