Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Aufbauend
auf den bereits getroffenen Beschlüssen zu den Themen Radverkehrsplan und
Maßnahmenkatalog (0290/2010, Anlage 1), Routenplanung (0843/2012, Anlage
2.1+2.2), Klimaschutzaktionsplan/ Konvent der Bürgermeister (0761/2012, Anlage
3), Radverkehrsmaßnahmen (0685/2015, Anlage 4.1+4.2), Verkehrsentwicklungsplan
(0827/2015, Anlage 5) sowie Aufbau von Mobilitätsstationen inkl.
Fahrradverleihsystem (1749/2019, Anlage 6) wird wie folgt beschlossen:
A.
„Der
Radverkehr in Fürstenfeldbruck wird im besonderen Maße gefördert. Der
Radverkehrsanteil am Modal-Split im Gesamtverkehr soll basierend auf den
Ergebnissen der Studie „Mobilität in Deutschland“ von 16% (2017) bis zum Jahr
2025 auf 25% angehoben werden. Um den Radverkehrsanteil messen und vergleichen
zu können soll die Stadt Fürstenfeldbruck sich wieder mit 500 regional
beauftragten Stichproben an der nächsten MiD-Studie beteiligen. Der Radverkehr
wird dabei als wesentlicher Bestandteil einer stadt- und umweltverträglichen
Mobilität angesehen. Die Erhöhung des Radverkehrsanteils soll hierbei nicht zu
Lasten des Umweltverbundes gehen. Im Verkehrsentwicklungsplan soll dieser
Zielwert geprüft und ggf. verifiziert werden.“
B.
„Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur
Radverkehrsförderung in Abstimmung mit den Zielen des Verkehrsentwicklungsplans
auf Grundlage der vier Säulen der Radverkehrsförderung (Infrastruktur,
Information, Kommunikation, Service) zu aktualisieren, fortzuschreiben und mit
Prioritäten zu versehen. Diese werden dem zuständigen Gremium regelmäßig
berichtet und einzelne Maßnahmen bei Bedarf zur Entscheidung vorgelegt (wie
bisher).“
C.
„Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel zu den
jährlichen Haushaltsberatungen anzumelden. Bei den Haushaltsberatungen wird
angestrebt, die Ziele der Förderung des Radverkehrs in besonderem Maße und mit
hoher Priorität zu berücksichtigen.“
Ja-Stimmen:
36
Nein-Stimmen:
1
2. Den gemäß Sachantrag Nr. 173 vorgeschlagenen Richtlinien zur Fahrrad und Elektromobilität wird mit den im Sachvortrag vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage zeitnah eine entsprechende Förderrichtlinie auszuarbeiten und über den Oberbürgermeister in Kraft zu setzen. Zur Finanzierung werden von den im Haushalt 2019 verfügbaren Mittel für die „Förderung von Energiesparmaßnahmen“ 50.000 € für die Förderung von Elektromobilität verwendet.
Ja-Stimmen:
32
Nein-Stimmen:
5