Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:

 

Aufbauend auf den bereits getroffenen Beschlüssen zu den Themen Radverkehrsplan und Maßnahmenkatalog (0290/2010, Anlage 1), Routenplanung (0843/2012, Anlage 2.1+2.2), Klimaschutzaktionsplan/ Konvent der Bürgermeister (0761/2012, Anlage 3), Radverkehrsmaßnahmen (0685/2015, Anlage 4.1+4.2), Verkehrsentwicklungsplan (0827/2015, Anlage 5) sowie Aufbau von Mobilitätsstationen inkl. Fahrradverleihsystem (1749/2019, Anlage 6) wird wie folgt beschlossen: 

1)    „Der Radverkehr in Fürstenfeldbruck wird im besonderen Maße gefördert. Der Radverkehrsanteil am Modal-Split im Gesamtverkehr soll basierend auf den Ergebnissen der Studie „Mobilität in Deutschland“ von 16% (2017) bis zum Jahr 2025 auf 25% angehoben werden. Um den Radverkehrsanteil messen und vergleichen zu können soll die Stadt Fürstenfeldbruck sich wieder mit 500 regional beauftragten Stichproben an der nächsten MiD-Studie beteiligen. Der Radverkehr wird dabei als wesentlicher Bestandteil einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität angesehen. Die Erhöhung des Radverkehrsanteils soll hierbei nicht zu Lasten des Umweltverbundes gehen. Im Verkehrsentwicklungsplan soll dieser Zielwert geprüft und ggf. verifiziert werden.“

2)    „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung in Abstimmung mit den Zielen des Verkehrsentwicklungsplans auf Grundlage der vier Säulen der Radverkehrsförderung (Infrastruktur, Information, Kommunikation, Service) zu aktualisieren, fortzuschreiben und mit Prioritäten zu versehen. Diese werden dem zuständigen Gremium regelmäßig berichtet und einzelne Maßnahmen bei Bedarf zur Entscheidung vorgelegt (wie bisher).“

3)    „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel zu den jährlichen Haushaltsberatungen anzumelden. Bei den Haushaltsberatungen wird angestrebt, die Ziele der Förderung des Radverkehrs in besonderem Maße und mit hoher Priorität zu berücksichtigen.“