Sitzung: 02.07.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0
Vorlage: 1804/2019
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt, Verkehr und Tiefbau empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:
Aufbauend auf den
bereits getroffenen Beschlüssen zu den Themen Radverkehrsplan und
Maßnahmenkatalog (0290/2010, Anlage 1), Routenplanung (0843/2012, Anlage
2.1+2.2), Klimaschutzaktionsplan/ Konvent der Bürgermeister (0761/2012, Anlage
3), Radverkehrsmaßnahmen (0685/2015, Anlage 4.1+4.2), Verkehrsentwicklungsplan
(0827/2015, Anlage 5) sowie Aufbau von Mobilitätsstationen inkl. Fahrradverleihsystem
(1749/2019, Anlage 6) wird wie folgt beschlossen:
1) „Der
Radverkehr in Fürstenfeldbruck wird im besonderen Maße gefördert. Der
Radverkehrsanteil am Modal-Split im Gesamtverkehr soll basierend auf den Ergebnissen
der Studie „Mobilität in Deutschland“ von 16% (2017) bis zum Jahr 2025 auf 25%
angehoben werden. Um den Radverkehrsanteil messen und vergleichen zu können
soll die Stadt Fürstenfeldbruck sich wieder mit 500 regional beauftragten
Stichproben an der nächsten MiD-Studie beteiligen. Der Radverkehr wird dabei
als wesentlicher Bestandteil einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität
angesehen. Die Erhöhung des Radverkehrsanteils soll hierbei nicht zu Lasten des
Umweltverbundes gehen. Im Verkehrsentwicklungsplan soll dieser Zielwert geprüft
und ggf. verifiziert werden.“
2) „Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung
in Abstimmung mit den Zielen des Verkehrsentwicklungsplans auf Grundlage der
vier Säulen der Radverkehrsförderung (Infrastruktur, Information,
Kommunikation, Service) zu aktualisieren, fortzuschreiben und mit Prioritäten
zu versehen. Diese werden dem zuständigen Gremium regelmäßig berichtet und
einzelne Maßnahmen bei Bedarf zur Entscheidung vorgelegt (wie bisher).“
3) „Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel zu den
jährlichen Haushaltsberatungen anzumelden. Bei den Haushaltsberatungen wird
angestrebt, die Ziele der Förderung des Radverkehrs in besonderem Maße und mit
hoher Priorität zu berücksichtigen.“