Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1)    Der Sachantrag 134 wird abgelehnt.

 

2)    Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Beschilderung am Kreisverkehr beim ehemaligen Hotel Hasenheide zu prüfen und zu vervollständigen.

 

3)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Benutzungspflicht für den linksseitigen Radweg auf der Ostseite bis zur Einmündung Am Ährenfeld zu prüfen.

 

4)    Der Sachantrag 134 gilt damit als behandelt.  

 

 

Geänderter Beschluss:

 

 

1)    Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Beschilderung am Kreisverkehr beim ehemaligen Hotel Hasenheide zu prüfen und zu vervollständigen.

 

2)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Benutzungspflicht für den linksseitigen Radweg auf der Ostseite bis zur Einmündung Am Ährenfeld zu prüfen.

 

3)    Der Sachantrag 134 wird im Zuge der Planungen des Ausbaus der Augsburger Straße wieder aufgegriffen.