Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0

Ursprünglicher Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

1.    Dem Beitritt der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck zur interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck in der Rechtsform der GmbH wird grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit den beteiligten Kommunen die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen (Gesellschaftsvertrag und ggf. Gesellschaftervereinbarung) zu entwickeln und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

1.    Dem Beitritt der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck zur interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck in der Rechtsform der GmbH wird grundsätzlich befürwortet.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit den beteiligten Kommunen die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen (Gesellschaftsvertrag und ggf. Gesellschaftervereinbarung) zu entwickeln und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.