Sitzung: 24.10.2017 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 40, Nein-Stimmen: 0
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur
Kenntnis und beschließt die Satzung in der beiliegenden Fassung mit den im
Haupt- und Finanzausschuss eingebrachten Änderungen:
1.Ergänzung:
§ 1 (3) Satz 1 der Informationsfreiheitssatzung:
Personenbezogene
Daten, in deren Offenbarung die oder der Betroffene nicht eingewilligt hat.
2.Ergänzung:
§ 3 (2) 1. Spiegelstrich der Informationsfreiheitssatzung:
-Öffentliche Tagesordnungen mitsamt zugehörigen Sachvorträgen des Stadtrates und seiner Ausschüsse,
3.Ergänzung:
§ 3 (2) neuer Satz 3 der
Informationsfreiheitssatzung:
Unterlagen
zu öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse sind
rechtzeitig vor den Sitzungen- grundsätzlich mit der Versendung an die
Stadträte, spätestens drei Tage vor der Sitzung- zu veröffentlichen.
4. Ergänzung:
§ 6 (2) Satz1 der Informationsfreiheitssatzung
Informationen, die nach Abs. 1 vorenthalten worden sind, sind jedoch spätestens und unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens sowie bei Wegfall der Gründe für die vertrauliche Behandlung zugänglich zu machen.