Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 40, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Satzung in der beiliegenden Fassung mit den im Haupt- und Finanzausschuss eingebrachten Änderungen:

 

 

1.Ergänzung:

 

§ 1 (3) Satz 1 der Informationsfreiheitssatzung:

Personenbezogene Daten, in deren Offenbarung die oder der Betroffene nicht eingewilligt hat.

 

2.Ergänzung:

 

§ 3 (2) 1. Spiegelstrich der Informationsfreiheitssatzung:

-Öffentliche Tagesordnungen mitsamt zugehörigen Sachvorträgen des Stadtrates und seiner Ausschüsse,

 

3.Ergänzung:

 

§ 3 (2) neuer Satz 3 der Informationsfreiheitssatzung:

Unterlagen zu öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse sind rechtzeitig vor den Sitzungen- grundsätzlich mit der Versendung an die Stadträte, spätestens drei Tage vor der Sitzung- zu veröffentlichen.

 

 

4. Ergänzung:

 

§ 6 (2) Satz1 der Informationsfreiheitssatzung

Informationen, die nach Abs. 1 vorenthalten worden sind, sind jedoch spätestens und unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens sowie bei Wegfall der Gründe für die vertrauliche Behandlung zugänglich zu machen.