Sitzung: 18.10.2017 Planungs- und Bauausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 5
Herr 2. Bgm. Götz lässt über den Antrag von Herrn StR Schilling
abstimmen:
Die beiden Punkte die unter
„Planungsrechtliche Beurteilung“ a) und b) auf Seite 3 der Beschlussvorlage
aufgeführt sind, getrennt abzustimmen und als Beschlussvorschlag zu verwenden.
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
2
Die
Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses kommen somit zu folgen-dem
geänderten
Beschluss:
a) Abweichung von der festgesetzten Wandhöhe
entlang der Maisacher Straße
Da die Straßenfronten des Gebäudes mind.
8,00 m nördlich der Baugrenze liegen (gemessen am südöstlichsten Punkt)
bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
5
b) Fällung von 4 Bäumen entlang der Maisacher
Straße
Die Firma Roth-Wegmann GbR möchte in diesem Bereich die Hauptandienung der
Produktionshallen organisieren. Hierzu sollen 4 festgesetzte Bäume gefällt
werden.
Gemäß Bebauungsplan sind Einfahrten von
der Maisacher Straße sowohl für Bauteil A als auch B zulässig; ebenso können
entfernte Gehölze nachgepflanzt werden.
Aufgrund der räumlich direkt im Anschluss vorgesehenen Ersatzpflanzung
in gleicher Qualität kann der städtebauliche Grundgedanke des prägenden
Straßenbegleitgrüns als nach wie vor als gewährleistet erachtet werden.
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
13
Dieser Punkt ist somit abgelehnt.