Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 5

Herr 2. Bgm. Götz lässt über den Antrag von Herrn StR Schilling abstimmen:

 

Die beiden Punkte die unter „Planungsrechtliche Beurteilung“ a) und b) auf Seite 3 der Beschlussvorlage aufgeführt sind, getrennt abzustimmen und als Beschlussvorschlag zu verwenden.

 

Ja-Stimmen:      13 

Nein-Stimmen:    2 

 

 

 

Die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses kommen somit zu folgen-dem

 

geänderten Beschluss:

 

a)     Abweichung von der festgesetzten Wandhöhe entlang der Maisacher Straße

Da die Straßenfronten des Gebäudes mind. 8,00 m nördlich der Baugrenze liegen (gemessen am südöstlichsten Punkt) bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.

 

Ja-Stimmen:      10 

Nein-Stimmen:    5 

 

 

 

b)     Fällung von 4 Bäumen entlang der Maisacher Straße

Die Firma Roth-Wegmann GbR möchte in diesem Bereich die Hauptandienung der Produktionshallen organisieren. Hierzu sollen 4 festgesetzte Bäume gefällt werden.          
Gemäß Bebauungsplan sind Einfahrten von der Maisacher Straße sowohl für Bauteil A als auch B zulässig; ebenso können entfernte Gehölze nachgepflanzt werden.   
Aufgrund der räumlich direkt im Anschluss vorgesehenen Ersatzpflanzung in gleicher Qualität kann der städtebauliche Grundgedanke des prägenden Straßenbegleitgrüns als nach wie vor als gewährleistet erachtet werden.         

 

Ja-Stimmen:          2 

Nein-Stimmen:    13 

 

Dieser Punkt ist somit abgelehnt.