Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Integration, Soziales, Jugend und Sport empfiehlt dem Stadtrat, die Neu-/ Umplanung des Sportzentrums III West an der Cerveteristraße zu beschließen.

 

Ja-Stimmen:            15

Nein- Stimmen:       0

 

  1. Der ISJS befürwortet die Errichtung zweier Gebäude. Einzuplanen sind dabei Umkleiden, Sanitärräume, Gymnastikräume, ein Gastronomiebereich, Schießstände, Kegelbahnen und eine Schnitzelgrube. Der ISJS befürwortet dabei die Errichtung einer Zweifach-Turnhalle. Hierzu ist mit allen beteiligten / zu beteiligenden Vereinen ein Kooperationsvertrag o. ä. zu schließen.

 

Ja-Stimmen:            13

Nein- Stimmen:       2

 

  1. Zum einen tritt für die Errichtung des Gebäudes mit der Zweifachsporthalle einschließlich Kegelanlage nach aktuellem Stand federführend der TuS Fürstenfeldbruck auf.

 

Zum anderen sollen 2 Rasenspielfelder und ein Kunstrasenplatz nebst Umkleiden, Schießanlage für die Sportschützen und Gastronomiebereich hergestellt werden. Als Bauherr wird der TSV West auftreten

 

 

Ja-Stimmen:            13

Nein- Stimmen:       2

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines entsprechenden Pachtvertrages bzw. entsprechender Pachtverträge vorzubereiten, bzw. bestehende Verträge anzupassen.

 

Ja-Stimmen:            13

Nein- Stimmen:       2

 

  1. Für den Fall der Bezuschussung durch den Bayerischen Landessportverband (BLSV) und der erforderlichen Erbringung des Eigenanteils der beteiligten Vereine in Höhe von jeweils mindestens 10% der aufzubringenden Gesamtsumme stellt die Stadt Fürstenfeldbruck einen Investitionskostenzuschuss in Aussicht. Der finanzielle Umfang wird dem Hauptausschuss / Stadtrat unter Vorlage des Zuwendungsbescheides des BLSV gesondert zur Entscheidung vorgelegt.

 

Ja-Stimmen:            13

Nein- Stimmen:       2

 

 

  1. Die Stadt Fürstenfeldbruck stellt zusätzlich ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung der BLSV-Zuschüsse (Spielfelder, Gebäudeteile) in Aussicht. Höhe und Verzinsung werden dem Hauptausschuss / Stadtrat gesondert unter Vorlage des Zuwendungsbescheides des BLSV zur Entscheidung vorgelegt.

 

Ja-Stimmen:            13

Nein- Stimmen:       2

 

  1. Es ist eine vertragliche Regelung herbeizuführen, nach der ausbezahlte Zuschüsse des BLSV unverzüglich an die Stadt Fürstenfeldbruck abzuführen sind.

 

Ja-Stimmen:            14

Nein- Stimmen:       1

 

  1. Der laufende Unterhalt der Gesamtanlage ist grundsätzlich von den beteiligten Vereinen zu tragen und sicherzustellen. Ein erforderlicher städtischer Zuschuss zu den laufenden Unterhaltskosten ist in einem Vertrag oder einer separaten Vereinbarung festzuhalten (städtischer, in der Höhe vordefinierter Aufwendungsersatz entsprechend dem Erstattungsprinzip gegen Vorlage gültiger und schriftlicher Belege und Rechnungen sowie nach entsprechender Prüfung der Zweckgebundenheit).

 

Ja-Stimmen:            13

Nein- Stimmen:       2

 

 

  1. Die Sachanträge Nr. 68, 90 und 92 gelten mit diesem Beschluss als behandelt.

 

 

Ja-Stimmen:            12

Nein- Stimmen:       3