Sitzung: 19.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ab 01.10.2017 zur Geldanlagen entsprechend Ziff. a) bis c) des Sachvortrags vorzunehmen. Zur weiteren Steuerung der Liquidität können grundsätzlich auch die unter Ziff. e) genannten Maßnahmen genutzt werden.