Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ab 01.10.2017 zur Geldanlagen entsprechend Ziff. a) bis c) des Sachvortrags vorzunehmen. Zur weiteren Steuerung der Liquidität können grundsätzlich auch die unter Ziff. e) genannten Maßnahmen genutzt werden.