Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das gemeindliche Einvernehmen im Zustimmungsverfahren der Regierung von Oberbayern zum Antrag auf Nutzungsänderung der Betriebsgebäude Nummern 101, 102, 103, 104 E-J und 105 im Fliegerhorst Fürstenfeldbruck als Dependance der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber befristet bis 31.12.2026 wird verweigert.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn der Umfang der Nutzung als Aufnahmeeinrichtungs-Dependance auf eine maximale Kapazität von 800-1000 unterzubringende Personen begrenzt und bis 31.12.2022 befristet wird.