Entsprechend den Bestimmungen des Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und des § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat wird nachfolgender Tagesordnungspunkt der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.07.2017 bekannt gegeben:

 

TOP  1           Entlastung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Fürstenfeldbruck                                   GmbH für das Geschäftsjahr 2016

 

Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat beschließt den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH auf der Basis des Berichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH vom 19. Mai 2017 für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 die Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister oder den Vertreter im Amt, als alleinigen Gesellschaftsvertreter der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH den oben genannten Beschluss zu fassen und zu vollziehen.