Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

1.    Die Stadt Fürstenfeldbruck beteiligt sich am bayerischen Förderprogramm nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014.

2.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, das Auswahlverfahren für das vorläufige Erschließungsgebiet durchzuführen.

3.    Die Stadt Fürstenfeldbruck stellt die finanziellen Mittel für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 150.000 € in den Haushaltsjahren 2018 und 2020 zur Verfügung.

Die Mittel werden für Ausgaben an private oder kommunale Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetzte im Sinn des § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei diesen Betreibern für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen verwendet.