Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 3

Der Sachvortrag 1060/2016 vom 02.06.2017 dient dem Gremium als Diskussionsgrundlage.

 

Auf Bitte des Sitzungsleiters referiert Herr Klehr kurz den aktuellen Sachstand des StadtKunstLand-Wettbewerbs.

 

StR Dr. Wollenberg nennt das Jury-Urteil und erläutert die Kriterien (Qualität, Nachhaltigkeit etc.), die zum Ankauf des vorgeschlagenen Kunstwerkes „condition humaine“ (Marion Rucker) geführt haben. In diesem Zusammenhang weist der Kulturreferent darauf hin, dass das Objekt bedauerlicherweise durch ein Graffiti leicht verunstaltet wurde und sich daher „zur Sicherheit“ momentan im Stadtmuseum befindet. Ein dauerhaft geeigneter Standort müsse noch gemeinsam gefunden werde.

 

StR Weber moniert, dass der Bürgerwille bei der Juryentscheidung unberücksichtigt geblieben ist. Er plädiert für den Ankauf der Skulptur „Labyrinth“ (Hilde Seyboth), da dieses Werk die meisten Publikumsstimmen auf sich vereinigen konnte.

 

Auch StR Schmetz bedauert, dass das Publikumsvotum keine Berücksichtigung finden soll. Für eine möglichst breite Akzeptanz des Kunstwettbewerbes und der Objekte sollte man dieses entsprechend würdigen. Aus diesem Grund spricht sich Herr Schmetz für den Erwerb des Holz-Labyrinths aus. Aus seiner Sicht müssen Kunstwerke nicht zwangsläufig über sehr lange Zeiträume unverändert bestehen bleiben.

 

StRn Dr. Klemenz schließt sich grundsätzlich der Auffassung der beiden Vorredner an. Überdies plädiert die Kulturreferentin dafür, neue dauerhafte Objekte nicht in Fürstenfeld,  sondern an geeigneten Standorten im restlichen Stadtgebiet zu platzieren.

 

StR Dr. Wollenberg nennt die Gründe, warum sich die Jury eindeutig gegen das Werk von Frau Seyboth ausgesprochen hat.

 

StRn Hollenbach stellt klar, dass für sie - insbesondere auch aufgrund schlechter Erfahrungen mit dem zuletzt angekauften Objekt - der Aspekt der Funktionstüchtigkeit bzw. Haltbarkeit ein zentrales Auswahlkriterium ist. In Bezug auf die Holzstelen zeigt sie sich skeptisch, was deren Standfestigkeit und Sicherheit betrifft. Hier sei zunächst eine entsprechende Untersuchung notwendig.

 

StR Quinten kann sich eine Holzskulptur im Umfeld der zahlreich vorhandenen Metall-Kunstwerke der Kulturstiftung Derriks durchaus vorstellen. Überdies regt er an, nach Möglichkeit zwei oder auch mehrere Exponate zu erwerben.

 

Auch Frau Dr. Klemenz kann sich ebenfalls grundsätzlich den Erwerb beider diskutierter Exponate vorstellen. Hierdurch würde man dem Jury- als auch dem Bürger-Votum gerecht.

 

2. Bgm. Götz erinnert an den Beschlussvorschlag, demzufolge heute ein Kunstwerk ausgewählt werden soll. Über den möglichen Ankauf eines weiteren Objektes könne man zu einem späteren Zeitpunkt nochmals diskutieren.

 

Beschluss:

 

Der Kultur- und Werkausschuss beschließt, das Kunstwerk/die Skulptur „condition humaine“ zu erwerben und empfiehlt, für den nächsten Haushalt zusätzliche Mittel für den Erwerb eines weiteren Kunstwerks aus dem Wettbewerb 2016 einzustellen.