Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 0

Beschluss

 

1.

Der Stadtrat beschließt, über die bereits laufenden oder beauftragten Straßenbaumaßnahmen hinaus, in Kenntnis der Novellierung des KAG und vor dem Hintergrund der vom Stadtrat beschlossenen Prioritätenliste für den Straßenbau, folgende Erschließungsanlagen zu überplanen und hierzu Planungsleistungen zu beauftragen, auszubauen und die entsprechenden Beiträge zu erheben:

 

a)       Umbau des Knotens an der Kirche St. Bernhard mit Überprüfung eines Minikreisels und Einbezug des Straßenzuges Am Sulzbogen (ab Pögelschlag bis Richard-Higgings-Straße)

 

b)       Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße/Fürstenfelder Straße/Äußere Schöngeisinger Straße bis Senserbergstraße

 

c)        Dorfstraße/Brucker Straße in Aich

 

2.

Eine noch rechtzeitige technische Fertigstellung bzw. Ausbau und Beitragserhebung von Straßen über die in Nr. 1 genannten hinaus, ist aus tatsächlichen Gründen nicht möglich und wird nicht weiter verfolgt. Der Aufwand für diese Maßnahmen ab 01.04.2021 ist nach Straßenausbaubeitragsrecht abzurechnen.

 

3.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zukünftig die begonnen Erschließungsanlagen zeitnah (technisch) fertigzustellen und die jeweiligen erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Beitragserhebung rechtzeitig herbeizuführen (z. B. straßenrechtliche Widmung, Bauleitplanung, Einheits- und Abschnittsbildungen).