Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0

Beschlussvorschlag Teil I:

 

1. Der UVT empfiehlt dem Stadtrat, über die bereits laufenden oder beauftragten Straßenbaumaßnahmen hinaus, die folgenden Erschließungsanlagen zeitnah technisch fertigzustellen und die Beiträge bis spätestens 31.03.2021 zu erheben:

 

-Lindenstraße mit Rotdornweg

-Kohlstatt

-Ringstraße

 

2. Die erforderlichen Finanzmittel sind für das Haushaltsplanung 2018 bzw. die weitere Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

3. Die Planungsleistungen für die in Nr. 1 aufgeführten Straßenbaumaßnahmen sind zeitnah zu beauftragen.

 

4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Beitragserhebung rechtzeitig herbeizuführen (z. B. straßenrechtliche Widmung, Bauleitplanung, Einheits- und Abschnittsbildungen).

 

5. Eine noch rechtzeitige technische Fertigstellung und Beitragserhebung für Straßen über die in Nr. 1 genannten hinaus, ist aus tatsächlichen Gründen nicht möglich und wird nicht weiterverfolgt. Der Aufwand für diese Maßnahmen ab 01.04.2021 ist nach Straßenausbaubeitragsrecht abzurechnen.

 

Beschlussvorschlag Teil II

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umbau des Knotens an St. Bernhard weiterzu-verfolgen und mit der Planung zu beginnen. Dabei ist eine Ausführung als Minikreisel zu überprüfen und der Straßenzug Am Sulzbogen (ab Pöglschlag) – Richard-Higgins-Straße miteinzubeziehen.

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße / Fürstenfelder Straße / Äußere Schöngeisinger Straße (bis Senserbergstraße) die Verkehrsplanung zu beginnen.

 

8. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Dorfstr. / Brucker Str. in Aich weiterzuverfolgen und mit der Planung zu beginnen.

 

Geänderter Beschluss:

 

1.

Der UVT empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung zu beauftragen, über die bereits laufenden oder beauftragten Straßenbaumaßnahmen hinaus, in Kenntnis der Novellierung des KAG und vor dem Hintergrund der vom Stadtrat beschlossenen Prioritätenliste für den Straßenbau folgende Erschließungsanlagen zu überplanen und hierzu Planungsleistungen zu beauftragen, auszubauen und die entsprechenden Beiträge zu erheben:

 

a)

Umbau des Knotens an St. Bernhard mit Überprüfung eines Minikreisels und Einbezug des Straßenzuges Am Sulzbogen (ab Pöglschlag bis Richard-Higgins-Straße)

 

b)

Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße/Fürstenfelder Straße/Äußere Schöngeisinger Straße bis Senserbergstraße

 

c)

Dorfstraße/Brucker Straße in Aich

 

 

2.

Eine noch rechtzeitige technische Fertigstellung bzw. Ausbau und Beitragserhebung von Straßen über die Nr. 1 genannten hinaus, ist aus tatsächlichen Gründen nicht möglich und wird nicht weiter verfolgt. Der Aufwand für diese Maßnahmen ab 01.04.2021 ist nach Straßenausbaubeitragsrecht abzurechnen.

 

3.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, zukünftig die begonnen Erschließungsanlagen zeitnah (technisch) fertigzustellen und die jeweiligen erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Beitragserhebung rechtzeitig herbeizuführen (z. B. straßenrechtliche Widmung, Bauleitplanung, Einheits- und Abschnittsbildungen).