Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Für den in Anlage 4 dargestellten Bereich wird der Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Bebauungsplan V+E 50/13 „ Östlich Industriestraße“. Das Verfahren für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

 

  1. Der bisherige Aufstellungsbeschluss des Stadtrats für einen normalen Bebauungsplan Nr. 50/13 „Östlich Industriestraße“ vom 10.12.2013 wird aufgehoben.

 

  1. Dem in Anlage 4 beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf wird zugestimmt. Der Vorentwurf trägt das Datum der Sitzung des Stadtrats vom 21.02.2017.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.