Sitzung: 18.01.2017 Planungs- und Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0
Beschluss:
Der Neubau eines Einfamilienhauses (Dachneigung 38° und Wandhöhe 4,445 m) mit Doppelgarage wird gemäß § 35 Abs. 2 BauGB befürwortet.
Nicht zugestimmt wird hingegen der beantragten Alternativplanung mit einer Dachneigung von 25° und einer Wandhöhe von 4,923 m.