Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Neubau eines Einfamilienhauses (Dachneigung 38° und Wandhöhe 4,445 m) mit Doppelgarage wird gemäß § 35 Abs. 2 BauGB befürwortet.

 

Nicht zugestimmt wird hingegen der beantragten Alternativplanung mit einer Dachneigung von 25° und einer Wandhöhe von 4,923 m.