Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 37, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Kalkulation gemäß Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen und die Gebühren zum 01.01.2017 erhöht.

 

  1. Für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 wird ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2,0 % festgesetzt. Für den parkähnlichen Charakter wird ein Abschlag von 20 % auf die Kosten der Friedhofsanlagen festgesetzt.

 

  1. Die Friedhofssatzung (FS) gemäß Anlage 2 mit den Anregungen aus der Vorberatung sowie den Änderungen aus der heutigen Beratung.

 

  1. Die Friedhofsgebührensatzung (FGS) gemäß Anlage 3.