Sitzung: 29.11.2016 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 37, Nein-Stimmen: 0
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Kalkulation gemäß Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen und die Gebühren zum 01.01.2017 erhöht.
- Für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 wird ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2,0 % festgesetzt. Für den parkähnlichen Charakter wird ein Abschlag von 20 % auf die Kosten der Friedhofsanlagen festgesetzt.
- Die Friedhofssatzung (FS) gemäß Anlage 2 mit den Anregungen aus der Vorberatung sowie den Änderungen aus der heutigen Beratung.
- Die Friedhofsgebührensatzung (FGS) gemäß Anlage 3.