Sitzung: 14.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0
Geänderter Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
- Die Kalkulation gemäß Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen und die Gebühren zum 01.01.2017 erhöht.
- Für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 wird ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2,0 % festgesetzt. Für den parkähnlichen Charakter wird ein Abschlag von 20 % auf die Kosten der Friedhofsanlagen festgesetzt.
- die Friedhofssatzung
(FS) gemäß Anlage 2 mit den
Anregungen aus der Vorberatung
- die Friedhofsgebührensatzung (FGS) gemäß Anlage 3
(StR Jacobs ist noch nicht anwesend)