Sitzung: 29.11.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 0
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt macht von ihrem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 S. 2 UStG
Gebrauch und erklärt, dass für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem
01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Stadt weiterhin die umsatzsteuerliche
Behandlung nach § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015
geltenden Fassung erfolgen soll.
Eine entsprechende Optionserklärung an das
Finanzamt ist für die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck (inklusive
Veranstaltungsforum und Luise-Zechentmayr-Stiftung) zu stellen.
(ohne Herrn StR
Weber)