Sitzung: 14.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Stadtrat zu beschließen:
Die Stadt macht von ihrem Wahlrecht nach § 27 Abs.
22 S. 2 UStG Gebrauch und erklärt, dass für sämtliche nach dem 31.12.2016 und
vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Stadt weiterhin die
umsatzsteuerliche Behandlung nach § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015
geltenden Fassung erfolgen soll.
Eine entsprechende Optionserklärung an das
Finanzamt ist für die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck (inklusive
Veranstaltungsforum und Luise-Zechentmayr-Stiftung) zu stellen.