Sitzung: 26.07.2016 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja-Stimmen: 35, Nein-Stimmen: 2
Vorlage: 0981/2016
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
1. Für den in Anlage 1 (Planteil a) bzw. 2 (Planteil b) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan F4 „Fliegerhorst – Bereich ehemalige Luftkriegsschule “ aufgestellt.
2. Der vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt. Er trägt das Datum der Sitzung des Stadtrats, dem 26.07.2016. Die Verwaltung wird beauftragt, gegebenenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Billigungsbeschluss zu prüfen, ob die im Stadtrats-Beschluss vom 10.05.20165 genannten Bedingungen erfüllt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verzweiflung beauftragt, dem Stadtrat die Herausnahme des Planteils a vorzuschlagen.
(ohne Herrn 2. Bgm.
Raff, Herr StR Schilling war nicht mehr anwesend)