Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 35, Nein-Stimmen: 2

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt

 

1.    Für den in Anlage 1 (Planteil a) bzw. 2 (Planteil b) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan F4 „Fliegerhorst – Bereich ehemalige Luftkriegsschule “ aufgestellt.

2.    Der vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt. Er trägt das Datum der Sitzung des Stadtrats, dem 26.07.2016. Die Verwaltung wird beauftragt, gegebenenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Billigungsbeschluss zu prüfen, ob die im Stadtrats-Beschluss vom 10.05.20165 genannten Bedingungen erfüllt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verzweiflung beauftragt, dem Stadtrat die Herausnahme des Planteils a vorzuschlagen.

 


(ohne Herrn 2. Bgm. Raff, Herr StR Schilling war nicht mehr anwesend)