Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

 

Die Errichtung eines Einfamilienhauses ist planungsrechtlich zulässig. Die hierfür erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Nichteinhaltung der Baugrenzen und der Dachform werden befürwortet.

 

Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Nichteinhaltung der Baugrenzen für den Carport mit Geräteraum wird nur befürwortet, wenn dieser so nach Norden verschoben wird, dass die fiktive Baulinie nach Süden nicht überschritten wird.

 

Hinweis:

Zur besseren Ausnutzung von Energiegewinnungsanlagen (z. B. Photovoltaik) soll das Pultdach nach Süden ausgerichtet werden.


Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

(Die Stadträte Schmetz und Weber sind bei der Abstimmung noch nicht anwesend.)